Waldbrandstufe 1
▪Die Waldbrandgefahr ist nur sehr gering. Die Waldbrandwarung ist aufgehoben.
Waldbrandstufe 2
▪Erhöhte Umsicht und Vorsicht, um Zündquellen zu vermeiden! ▪Keine grundsäzliche Einschränkung des Betretens. ▪Wege mit trockener Bodenvegetation nur im unbedingten Umfang befahren - Vorsicht beim Parken (heiße Auspuffanlage)! ▪Gefährdungsträchtige Arbeiten im Wald, wie Schlagreisig verbrennen, Schweißen, Sprengen, Ausbringen leicht brennbarer Chemikalien u.a.m sollten unterbleiben - ggf. erhöhte Sicherheitsmaßnahmen treffen!
Waldbrandstufe 3
▪Die Sitiuation wird kritisch und bedarf bewusster Einschränkungen ▪Das Betreten bleibt grundsätzlich erlaubt - Vorsicht beim Befahren! ▪Gefährdungsträchtige Arbeiten (siehe Waldbrandstufe 1) sind grundsätzlich zu unterlassen. ▪Öffentliche Feuerstellen und Grillplätze im und am Wald sollten nicht genutzt werden. ▪Auch Waldbesitzer, deren Beschäftigte und Jagdausübungsberechtigte, sowie Anlieger von Waldgrundstücken sollte die im § 15 Sächsisches Waldgesetz getroffenen Ausnahmeregelungen nicht ausüben.
Waldbrandstufe 4
▪Aktiver Brandschutz des Waldes durch äußerste Vorsicht und weitere Einschränkungen! ▪Beschränktes Betretungsrecht: In Waldgebieten sollten öffentliche Straßen und Wege, sowie Waldwege aller Arten nicht verlassen werden. ▪Die Forstbehörde kann ausgewiesene Parkplätze, sowie touristische Einrichtungen im Wald sperren, sowie weitere Maßnahmen zum Schutz des Waldes einleiten. ▪Zuständige Behörden treffen ggf. zusätzliche Brandschutzmaßnahmen.
Waldbrandstufe 5
Maximaler Schutz des Waldes vor Bränden durch: ▪Sprerrung des Waldes. Die Forstbehörde und Waldeigentümer können betroffene Waldgebiete zeitweilig sperren und damit jegliches Betreten und Befahren untersagen. ▪Ausnahmen gelten nur für Waldbesitzer und deren Beauftragte zwecks Kontrolltätigkeiten und für durch die Forstbehörde speziell genehmigte Arbeiten, für die Forstbehörde selbst und Kräfte des Brandschutzes, Rettungsdienst und Katastrophenschutzes. ▪Weiteres kann im Einzelfall durch den Landrat verfügt werden.