Ab dem 02.09.2020 wird im Landkreis Bautzen der Sirenenprobenalarm, der bisher jeden ersten Samstag im Monat stattfand, jeden Mittwoch um 15:00 Uhr durchgeführt.
Mit Erlass des Sächsischen Staatsministeriums des Innern vom 29. Juli 2003, Az.: 37-1412.80/3 wurden für den Freistaat Sachsen Iandeseinheitlich die drei Sirenensignale ,,Signalprobe“, „Feueralarm“ und „Warnung vor einer Gefahr“ geregelt. Aufgrund der o. g. Leitlinien wird eine Erweiterung der Sirenensignale in Sachsen um das Signal „Entwarnung“ erforderlich.
Ab September 2020 wird die Durchführung der Sirenensignalprobe im Landkreis Bautzen wie folgt geändert.
Die bisherige Verfahrensweise, die Durchführung der Signalprobe am ersten Samstag jeden Monats um 12 Uhr, verliert ihre Gültigkeit.
Ab 02. September 2020 erfolgt die Sirenensignalprobe an jedem Mittwoch um 15 Uhr, sofern auf diesen Tag kein gesetzlicher Feiertag fällt.